André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

Kanzlei-Blog

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Lohnsteuer bei Gesundheitsmaßnahmen für Mitarbeiter


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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei oder steuerbegünstigt gewähren. Für Heilberufe ist das besonders interessant, weil in Praxen und MVZ häufig Angebote zur Mitarbeitergesundheit eingesetzt werden.
Steuerfrei bleiben bis zu 600 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, wenn es sich um Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung handelt und diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Begünstigt sind vor allem qualifizierte Maßnahmen, etwa zertifizierte Präventionskurse oder vergleichbare Gesundheitsangebote im betrieblichen Rahmen.
Nicht jede Maßnahme fällt automatisch unter die Steuerbefreiung. Reine Fitnessstudio-Mitgliedschaften, frei gewählte Wellnessangebote oder andere Leistungen außerhalb des begünstigten Rahmens sind regelmäßig nicht steuerfrei. Deshalb sollte vor der Umsetzung geprüft werden, ob die jeweilige Maßnahme steuerlich sauber einzuordnen ist.