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Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen (§ 35.2.1 EBM) zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge (§ 35.2.2 und 35.2.3) rückwirkend ab 1. Januar 2026 um 14,5 %. Insgesamt ergibt sich eine Netto-Minderung der Honorare um rund 2,8 %.
Der GKV-Spitzenverband begründet die Kürzung mit überhöhten Einnahmen und verweist auf Urteile des Bundessozialgerichts.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Psychotherapeutenkammern warnen hingegen vor negativen Folgen für Praxen und Patienten angesichts steigender Nachfrage, Inflation und höherer Betriebskosten.
Praxen sollten ihre Abrechnung und die Nutzung der Strukturzuschläge prüfen. Eine Evaluierung der Regelung ist bis September 2026 vorgesehen.
Quelle: KBV-Meldung u.a.; BPtK-Pressemitteilung