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Die monatliche TI-Pauschale für vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen steigt zum 1. Januar 2026 um 2,8 %. Die TI-Pauschale wurde 2023 per Rechtsverordnung des BMG eingeführt und soll die laufenden Kosten für Anschluss, Betrieb und Aktualisierung der Telematikinfrastruktur finanzieren. Für Praxen mit bis zu drei Ärzten oder Psychotherapeuten erhöht sich der monatliche Betrag 2026 auf 263,62 EUR; größere Praxen erhalten gestaffelt höhere Pauschalen. Um die volle Pauschale zu bekommen, müssen Praxen nachweisen, dass sie die vorgeschriebenen TI-Anwendungen (z. B. E=AU, E=Rezept, KIM, Notfalldaten) in aktueller Version unterstützen; fehlt der Nachweis für eine Anwendung, wird die Pauschale halbiert, bei mehreren fehlenden Anwendungen entfällt sie vollständig.