Unser Kanzlei-Blog informiert Sie laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gibt Ihnen Eindrücke in unseren Kanzleialltag.
Das Jahr 2026 bringt für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie deren Teams weitreichende Neuerungen.
Digitalisierung und ePA-Pflicht
Ein zentraler Fokus liegt auf der konsequenten Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit dem 1. Januar 2026 greifen strikte finanzielle Sanktionen für Praxen, die keine ePA-konforme Software einsetzen:
Honorarkürzungen: Bei Nichtnutzung der ePA droht eine Kürzung des Honorars um 1 %.
TI-Pauschale: Die monatliche TI-Pauschale wird für betroffene Praxen um die Hälfte reduziert.
Neuerungen: Die ePA wird schrittweise um den elektronischen Medikationsplan (eMP) erweitert, dessen bundesweiter Rollout für Oktober 2026 geplant ist.
Finanzielle Änderungen für Personal und Praxis
Für Medizinische Fachangestellte (MFA) verspricht das Jahr 2026 deutliche Gehaltsverbesserungen. Die Gehälter steigen im Durchschnitt um 3,4 %, was die Attraktivität des Berufsbildes in Zeiten des Fachkräftemangels stärken soll.
Zudem gibt es Neuerungen bei der Ausbildungsverordnung und steuerfreie Benefits wie optimierte Jobticket-Regelungen. Die Ausbildungsvergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr um 50 EUR.
Den aktuellen Tarifvertrag finden Sie bei der Bundesärztekammer (https://www.bundesaerztekammer.de/themen/gesundheitsfachberufe/mfa-tarife).
Steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Praxisinhaber können von verbesserten Abschreibungsbedingungen profitieren. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung bietet Spielraum für Investitionen in die Praxisausstattung.
Honorar und Abrechnungsänderungen
Im hausärztlichen Bereich tritt zum 1. Januar 2026 die neu geregelte Vorhaltepauschale in Kraft. Diese soll die Grundversorgung stärken und eine stabilere Finanzierung unabhängig von der Fallzahl ermöglichen. Gleichzeitig wird die Aktualisierung des Notfalldatensatzes zu einer eigenständigen Abrechnungsleistung im EBM aufgewertet. Chronisch Kranke profitieren zudem von flexibleren Rezeptregelungen, die Hausärzten eine langfristigere Betreuungsabrechnung ermöglichen.