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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fordert eine gesetzliche Regelung zur Gleichbehandlung von Vertragsärzt:innen und angestellten Ärzten im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ziel ist die Sicherung der Sozialversicherungsfreiheit für alle Dienste, um Dienstplanlücken zu vermeiden und die ambulante Notfallversorgung stabil zu halten. Die KV Berlin schlägt vor, den § 95 Abs. 3a SGB V um den Satz zu ergänzen: „Vertragsärzte und angestellte Ärzte sind gleich zu behandeln.“
Aktuell führt die uneinheitliche sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu Unsicherheit, wer im Bereitschaftsdienst sozialversicherungsfrei tätig sein darf. Diese Rechtsunsicherheit führt zu einem Rückgang der Bereitschaftsdienstübernahmen, was zu Dienstplanlücken und Mehrbelastungen für niedergelassene Ärzte sowie Notaufnahmen und Rettungsdienste führt.
Die KV Berlin betont, dass nur mit einer klaren gesetzlichen Regelung die Attraktivität des Bereitschaftsdienstes erhalten und die ambulante Notfallversorgung gesichert werden kann. Eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung aller Ärzte im Bereitschaftsdienst – unabhängig vom Status – ist dafür notwendig.
Quelle: KV Berlin - pm251008