André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

Kanzlei-Blog

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Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen


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Der Gesetzentwurf zur schnelleren Anerkennung ausländischer Heilberufsabschlüsse zielt darauf ab, die Verfahren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu digitalisieren. Kernpunkte sind:
• Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung wird optional. Dies soll Antragstellende und Behörden entlasten.
• Im Hebammengesetz wird ein Wahlrecht eingeführt, um auf die dokumentenbasierte Prüfung zu verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren.
• Elektronische Übermittlung von Unterlagen und Datenaustausch zwischen Behörden sollen ermöglicht werden, um bürokratische Hürden abzubauen.
• Die Erlaubnis zur Berufsausübung kann künftig in Ausnahmefällen auch unbefristet erteilt werden, etwa bei vorliegender Erkrankung.
• Es wird eine teilweise Berufserlaubnis für Berufsqualifikationen aus EU/EWR und gleichgestellten Ländern ermöglicht, die nur partiell dem deutschen Berufsbild entsprechen.
• Zusätzliche Klarstellungen betreffen das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) sowie das Hebammengesetz, darunter verlängerte Nachweisfristen für Schulen.
Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und gleichzeitig Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu sichern. Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates.