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Zum 1. Juli 2025 sind im Rahmen der Laborreform wichtige Änderungen bei den Laborausnahmekennziffern in Kraft getreten, die für den Wirtschaftlichkeitsbonus Labor relevant sind. Diese Kennziffern bestimmen, welche Laborleistungen bei der Berechnung der durchschnittlichen Laborkosten pro Fall ausgenommen werden und somit nicht zum Überschreiten der Bonus-Grenzwerte führen.
Hintergrund: Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor ist ein finanzieller Anreiz für Praxen, die ihre Laborkosten unter bestimmten Grenzwerten halten. Werden diese Grenzwerte überschritten, entfällt der Bonus ganz oder teilweise. Ausnahmen – etwa besonders teure oder medizinisch zwingend notwendige Laborleistungen – werden über die Laborausnahmekennziffern geregelt und nicht in die Bonusberechnung einbezogen.
Änderungen zum 1. Juli 2025:
- Die Liste der Ausnahmekennziffern wurde angepasst, um aktuelle medizinische und wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen.
- Besonders kostenintensive Laboruntersuchungen, wie bestimmte Genotypisierungen, werden weiterhin aus dem Praxisbudget herausgerechnet, um eine Benachteiligung der veranlassenden Ärzte zu vermeiden.
- Die neuen Fallwerte für den Wirtschaftlichkeitsbonus wurden gesenkt, die maximale Bonussumme bleibt jedoch unverändert.
- Praxen müssen die aktuellen Ausnahmekennziffern kennen und korrekt anwenden, um ihren Laborbonus nicht zu gefährden.
Fazit: Mit den Änderungen zum 1. Juli 2025 wird die Abrechnung von Laborleistungen komplexer, aber auch gerechter gestaltet. Die Kenntnis und richtige Anwendung der aktuellen Laborausnahmekennziffern ist für Praxen entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und weiterhin vom Wirtschaftlichkeitsbonus zu profitieren.