André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

Kanzlei-Blog

Immer auf dem Laufenden …

Unser Kanzlei-Blog informiert Sie laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gibt Ihnen Eindrücke in unseren Kanzleialltag.

Amalgam für Zahnfüllungen verboten


Copyright: https://de.123rf.com/profile_bacho12345

Auf Beschluss der EU darf ab Januar 2025 Dentalamalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Grund für den EU-Beschluss ist der Umweltschutz. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.