André Alexander Lein | Steuerberater | Düsseldorf

Kanzlei-Blog

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Unser Kanzlei-Blog informiert Sie laufend über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gibt Ihnen Eindrücke in unseren Kanzleialltag.

Weihnachtsspenden nachweisen


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Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation gespendet hat, kann diese Zahlung als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Wenn die Spende per Überweisung getätigt wird und dabei den Betrag von 300 EUR nicht überschreitet, genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation nach einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.